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Spezialisierte Steuerberatung für Heilberufe

April 24, 2013 Von: PRBlickpunkt Kategorie: Geld & Wirtschaft Noch keine Kommentare →

Vertreter der heilenden Berufe wie Zahnärzte müssen ihre Aufmerksamkeit voll und ganz auf den Patienten richten. Das ist jeden Tag aufs Neue eine Herausforderung. Da bleibt oft wenig Zeit, sich um ebenso wichtige Bereiche wie die Buchhaltung, Lohnabrechnung und andere steuerliche Aspekte zu kümmern. Nicht nur das, auch die notwendigen Fachkenntnisse fehlen. Besonders im Gesundheitswesen sind Ärzte immer mit neuen Reformen konfrontiert. Zusätzliche Änderungen im Steuerrecht zu berücksichtigen ist kaum möglich. Ein Steuerberater für Heilberufe verfügt über die entsprechenden Kenntnisse, um steuerrechtlich perfekt für den Mandanten tätig zu werden. In welchen einzelnen Phasen eine Unterstützung erfolgt, erklärt die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum.

Genug Zeit, der Profession nachzugehen

Ärzte üben ihren Beruf aus Überzeugung aus. Entsprechend gilt die ganze Konzentration der optimalen Behandlung der Patienten. Um die steuerrelevanten Bereiche kümmern sich Steuerberater für Heilberufe. So bleibt genug Freiraum der Profession nachzugehen. Ein Steuerberater mit Branchenkenntnissen sorgt in jeder Etappe einer Praxis oder einer Apotheke für eine optimale Steuergestaltung. Die Betreuung beginnt bei der Existenz- beziehungsweise Praxisgründung. Diese umfasst eine laufende Betreuung in der Gründungsphase und die Bereitstellung von Informationen über die steuerlichen Pflichten und die Einhaltung dieser bei der Umsetzung. Genauso wird die Erstellung und Bewertung des Businessplanes/Geschäftskonzeptes sowie die Finanz- und Liquiditätsplanung übernommen. Die steuerliche Begleitung wird auch im laufenden Geschäft übernommen. Mit dem Jahresabschluss, der Steuergestaltung und -optimierung sowie der Übernahme der Lohnabrechnung und Buchhaltung wird das Unternehmen unterstützt. Kommt es zu einer Praxisübergabe, leistet ein Steuerberater für Heilberufe ebenso wertvolle Unterstützung.

Für ausführliche Informationen steht die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt
Steuerberaterin Ute Marseille
Josef-Baumann-Str. 21
44805 Bochum
Telefon: 0234 – 96431 31
Telefax: 0234 – 96431 91
Email: info@steuerkanzlei-marseille.de
Homepage: www.steuerkanzlei-marseille.de

Scheidungskosten – kleiner Trost vom Finanzgericht Düsseldorf

April 24, 2013 Von: PRBlickpunkt Kategorie: Geld & Wirtschaft Noch keine Kommentare →

Wenn der Bund fürs Leben scheitert, ist das bereits schmerzhaft. Eine Ehescheidung hat sich niemand gewünscht. Nicht nur die emotionale Komponente spielt eine Rolle. Auch die Finanzielle, denn eine Scheidung ist auch immer mit Kosten verbunden. Neben Gerichts- und Anwaltskosten entstehen auch weitere belastende Ausgaben. Ein aktuelles Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf sorgt für einen kleinen Trost, denn die Kosten sind komplett steuerlich absetzbar. Die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München informiert.

Gesamte Kosten sind zum Abzug fähig

Das vom Finanzgericht Düsseldorf gesprochene Urteil vom 19.02.2013, Az. 10 K 2392/12 bietet neben der oft schmerzlichen Scheidungsangelegenheit einen kleinen Trost, indem die gesamten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuerwirksam zum Abzug zugelassen werden. Der Fall: Ein Ehepartner wollte die Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 8.195 € für die Ehescheidung aufwenden. In den Gesamtkosten waren auch diejenigen enthalten, die im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinnausgleich und dem nachehelichen Unterhalt entstanden sind. Das Finanzamt sah nur den Anlass, die tatsächlichen Scheidungskosten und die Kosten für den Versorgungsausgleich als außergewöhnliche Belastung steuerlich anzuerkennen. Den Zugewinnausgleich und die Unterhaltsansprüche wollte es dagegen nicht beachten. Das Finanzgericht Düsseldorf entschied anders: und zwar zugunsten des Ehepartners. Hiernach dürfen die gesamten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

Für ausführliche Informationen steht die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt
Steuerkanzlei Maria Ulrich
Ansprechpartnerin: Maria Ulrich
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Tel.: 089/41134860
Fax: 089/41134829
E-Mail: info@steuerkanzlei-maria-ulrich.de
Homepage: www.steuerkanzlei-maria-ulrich.de